Wie bereits erwähnt, benötigt man für eine Außenwerbung auch eine Genehmigung. Diese muss man sich direkt bei der Gemeinde des jeweiligen Orts einholen. Jedoch hat auch in diesem Bereich der Gesetzgeber unterschiedliche Ausnahmen aufgestellt.
Zu diesen Ausnahmen gehören Werbeflächen, die kleiner als 1 Quadratmeter sind. Sollte es sich bei Ihrer Außenwerbung um Werbung für Schlussverkäufe handelt, dann können auch solche Plakate genehmigungsfrei angebracht werden. Jedoch muss sich diese Werbung direkt vor Ihrem Laden, Ihrem Geschäft oder vor Ihrer Filiale befinden.
Wenn Sie für eine Veranstaltung werben möchten, dann können Sie dies ohne Genehmigung 14 Tage nach der Veranstaltung und 14 Tage vor der Veranstaltung machen.
10 Tage vor der Veranstaltung dürfen Stellschilder problemlos platziert werden. Des Weiteren ist auch Weihnachtswerbung von der Genehmigung ausgenommen. Weihnachtswerbung können Sie vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember ohne Genehmigung platzieren.
Bei diesen Punkten ist es jedoch sehr wichtig zu wissen, dass man hier von Werbung spricht, die direkt an der Stätte der Leistung angebracht wird. Das bedeutet, dass die Werbung direkt vor dem Veranstaltungsort oder vor dem Geschäft platziert, aufgestellt werden muss.